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Thüringen

14 Min. LesezeitStand: 8 Quellen

Kurz beantwortet

Wer in Thüringen aus der Kirche austreten will, erklärt das persönlich beim Standesamt seines Wohnorts oder schriftlich mit notarieller Beglaubigung. Die Gebühr liegt bei 36 Euro. Der Austritt gilt ab dem Tag der Erklärung, die Kirchensteuer endet mit Ablauf dieses Monats. Kirchlich bleibt die Taufe gültig, viele Rechte ruhen aber, bis man wieder eintritt.

Steckbrief

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Vielleicht sitzt du gerade vor deiner ersten Gehaltsabrechnung und siehst zum ersten Mal eine Zeile „Kirchensteuer“. Vielleicht hast du schon lange nichts mehr mit der Kirche zu tun, oder du bist wütend über das, was du in den Nachrichten liest. Und jetzt willst du wissen, wie du aus der Kirche austreten kannst und was das bedeutet.

Hier bekommst du eine ehrliche Antwort. Wir sind ein privates Projekt junger Katholikinnen und Katholiken aus Thüringen. Wir wollen dich nicht überreden. Wir erklären, wie der Kirchenaustritt in Thüringen abläuft, was er kostet, wann die Kirchensteuer endet und was er aus Sicht der katholischen Kirche heißt. Und wir sagen dir, wie der Weg zurück aussieht, falls du ihn irgendwann gehen willst. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzt dieser Text nicht: Verbindlich sind die Auskünfte deines Standesamts und deines Finanzamts.

Wie trete ich in Thüringen aus der Kirche aus?

Du erklärst den Austritt beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der du wohnst. Das geht persönlich zur Niederschrift oder schriftlich, dann aber nur mit notariell beglaubigter Unterschrift. Die Kirche selbst nimmt in Thüringen keine Austritte entgegen, auch das Pfarramt nicht.

Dass eine staatliche Behörde zuständig ist, hat mit der Kirchensteuer zu tun. Der Staat zieht sie für die Kirchen ein und muss deshalb wissen, wer dazugehört. Der Austritt ist darum ein Verwaltungsakt, kein Gespräch über deinen Glauben. Niemand auf dem Standesamt fragt dich nach deinen Gründen.

  1. Zuständiges Standesamt findenMaßgeblich ist dein Hauptwohnsitz. Wohnst du in Erfurt, gehst du zum Standesamt Erfurt, wohnst du in einem Dorf im Eichsfeld, zum Standesamt deiner Verwaltungsgemeinschaft oder Landgemeinde.
  2. Termin machenIn vielen Thüringer Städten geht der Kirchenaustritt nur mit Termin, meist online oder per Telefon buchbar. Schau auf der Website deiner Stadt nach.
  3. Unterlagen einpackenPersonalausweis oder Reisepass. Was manche Standesämter zusätzlich sehen wollen, steht weiter unten.
  4. Erklärung abgebenDas Standesamt nimmt deine Angaben auf: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und die Religionsgemeinschaft, aus der du austrittst. Du unterschreibst die Niederschrift.
  5. Gebühr zahlenIn Thüringen derzeit 36 Euro, meist direkt vor Ort.
  6. Bescheinigung verlangenBitte ausdrücklich um eine Austrittsbescheinigung. Das Standesamt stellt sie auf Wunsch aus, dafür kann eine kleine Zusatzgebühr anfallen. Leg sie zu deinen wichtigen Papieren. Du brauchst sie, falls es später Fragen zur Kirchensteuer gibt.

Der ganze Termin dauert meist nur wenige Minuten. Rechtlich geregelt ist das Verfahren in einer Thüringer Verordnung zum Austritt aus Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (ThürReWeAusDVO). Sie gilt für alle Kirchen gleich, ob katholisch, evangelisch oder eine andere Religionsgemeinschaft, die Steuern erhebt.

Was kostet der Kirchenaustritt in Thüringen?

In Thüringen kostet der Kirchenaustritt beim Standesamt 36 Euro. Lange waren es 30 Euro, 2025 hat das Land die Gebühr angehoben.

Die Gebühr bezahlst du an den Staat, nicht an die Kirche. Sie deckt den Aufwand der Verwaltung: Das Standesamt nimmt deine Erklärung auf und sorgt dafür, dass Finanzverwaltung und Kirche davon erfahren. In anderen Bundesländern ist die Höhe unterschiedlich.

Wenn du den schriftlichen Weg wählst, kommen die Kosten für die notarielle Beglaubigung dazu. Für die meisten ist der Termin beim Standesamt deshalb der einfachere und günstigere Weg. Der Betrag kann sich ändern. Frag im Zweifel bei deinem Standesamt nach, was aktuell gilt.

Was brauche ich für den Kirchenaustritt?

Meist reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Manche Standesämter bitten zusätzlich um eine aktuelle Meldebescheinigung oder, wenn du verheiratet bist, um die Heiratsurkunde. Einen Taufschein musst du in der Regel nicht mitbringen.

Das Standesamt will vor allem sicher sein, dass du wirklich du bist und dass es die richtige Religionsgemeinschaft einträgt. Wenn du nicht genau weißt, ob du katholisch oder evangelisch getauft bist, hilft ein Blick auf deine Lohnsteuerbescheinigung oder eine Nachfrage bei den Eltern. Dort steht die Konfession, die bei den Behörden gespeichert ist.

Kirchenaustritt unter 18

Ab 14 Jahren darfst du in Deutschland selbst über deine Religion entscheiden. Das regelt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Du kannst also ab deinem 14. Geburtstag ohne Zustimmung deiner Eltern aus der Kirche austreten. Für Jüngere erklären die Eltern den Austritt, ab zwölf Jahren aber nicht gegen den Willen des Kindes.

Kann ich online aus der Kirche austreten?

Nein. In Thüringen gibt es keinen Kirchenaustritt per Mausklick. Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt oder notariell beglaubigt abgegeben werden.

Im Netz findest du Seiten, die „Kirchenaustritt online“ anbieten. Sie füllen meist nur ein Formular für dich vor, manche verlangen dafür Geld. Den Weg zum Standesamt oder Notar ersparen sie dir nicht. Das Landesformular zur Kirchenaustrittserklärung kannst du dir kostenlos auf den Seiten des Freistaats ansehen, wenn du vorher wissen willst, was abgefragt wird.

Ab wann ist der Austritt wirksam, und wann endet die Kirchensteuer?

Der Kirchenaustritt ist wirksam mit Ablauf des Tages, an dem du die Niederschrift unterschreibst oder deine beglaubigte Erklärung beim Standesamt eingeht. Die Kirchensteuerpflicht endet nach dem Thüringer Kirchensteuergesetz mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam geworden ist.

Ein Beispiel: Du trittst am 12. Oktober aus. Für den Oktober zahlst du noch Kirchensteuer, ab dem 1. November nicht mehr. Wenn du also sowieso austreten willst, macht es für die Steuer keinen Unterschied, ob du am Ersten oder am Letzten eines Monats gehst.

Muss ich die Kirchensteuer extra abmelden?

Nein. Viele suchen nach „Kirchensteuer abmelden“ oder „Kirchensteuer kündigen“, aber einen eigenen Schritt dafür gibt es nicht. Das Standesamt meldet den Austritt weiter. Die Änderung landet in deinen elektronischen Lohnsteuerdaten, die dein Arbeitgeber abruft, und bei deinem Finanzamt.

Es kann ein bis zwei Monate dauern, bis die Lohnabrechnung stimmt. Wird danach weiter Kirchensteuer abgezogen, zeig deinem Arbeitgeber die Austrittsbescheinigung. Zu viel gezahlte Kirchensteuer bekommst du über die Steuererklärung zurück. Bei Kapitalerträgen, etwa Zinsen auf einem Sparkonto, fragen die Banken die Religionszugehörigkeit regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Wie viel Kirchensteuer zahlst du überhaupt?

In Thüringen beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, nicht 9 Prozent des Gehalts. Das gilt für das Bistum Erfurt genauso wie für die evangelische Kirche. Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Für viele junge Leute heißt das: Solange du in der Schule bist, studierst oder in der Ausbildung wenig verdienst, zahlst du oft gar nichts. Die Kirchensteuer wird erst mit dem ersten richtigen Gehalt spürbar. Deshalb kommt die Frage nach dem Austritt so oft genau dann.

Ein Rechenbeispiel: Werden dir im Monat 150 Euro Lohnsteuer abgezogen, kommen 13,50 Euro Kirchensteuer dazu. Bei 400 Euro Lohnsteuer sind es 36 Euro. Wie viel es bei dir genau ist, steht auf deiner Gehaltsabrechnung, meist in der Zeile „KiSt“ oder „Kirchensteuer rk“. Der Solidaritätszuschlag hat damit nichts zu tun, er ist eine eigene Abgabe.

Für sehr hohe Einkommen gibt es in Thüringen eine Obergrenze. Die Kirchensteuer beträgt höchstens 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Außerdem gibt es das besondere Kirchgeld: Es betrifft Ehepaare, bei denen nur einer Mitglied ist und kein oder wenig eigenes Einkommen hat. Es fällt erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro an und beginnt dort mit 96 Euro im Jahr.

Wofür die Kirche das Geld verwendet

Die Kirchensteuer ist die wichtigste Einnahme der Bistümer in Deutschland. Davon werden Seelsorgerinnen und Seelsorger bezahlt, Gebäude erhalten, Kitas, Schulen, Jugendarbeit und soziale Angebote mitfinanziert. In einer Diaspora-Region wie Thüringen, wo nur rund 7 Prozent der Menschen katholisch sind, hängen viele kleine Gemeinden stark an diesem Geld.

Das ist kein Argument, dich festzuhalten. Es ist eine Information, die zur ehrlichen Entscheidung gehört. Die Kirche sieht es übrigens als Pflicht ihrer Mitglieder, nach ihren Möglichkeiten zu den Bedürfnissen der Gemeinschaft beizutragen (KKK 2043).

Was bedeutet der Kirchenaustritt für die katholische Kirche?

Für den Staat bist du nach dem Austritt schlicht kein Mitglied mehr. Die katholische Kirche sieht es anders: Für sie ist der Austritt eine bewusste Distanzierung von der Gemeinschaft, die sie eine „schwere Verfehlung“ nennt. Deine Taufe bleibt trotzdem gültig.

Diese Sicht haben die deutschen Bischöfe 2012 in einem Allgemeinen Dekret zum Kirchenaustritt festgelegt. Es gilt in allen Bistümern, auch im Bistum Erfurt. Das Dekret beschreibt klar, welche Rechte nach dem Austritt ruhen. Das Wort Exkommunikation benutzt es nicht, aber die Folgen sind im kirchlichen Alltag deutlich spürbar.

Hier wird es ernst. Der Austritt ist mehr als eine Steuerfrage. Aus Sicht der Kirche trennst du dich damit von der Gemeinschaft, in die du getauft wurdest.

Was nach dem Austritt nicht mehr geht

  • Sakramente: Du darfst nicht mehr zur Beichte gehen, nicht zur Kommunion, nicht gefirmt werden und keine Krankensalbung empfangen. Eine Ausnahme gilt in Todesgefahr. Was die einzelnen Sakramente bedeuten, erklären wir im Überblick über die sieben Sakramente.
  • Patenamt: Du kannst nicht mehr Taufpate oder Firmpate werden.
  • Ämter und Gremien: Du kannst in keinem kirchlichen Amt mitarbeiten und darfst weder im Pfarrgemeinderat noch in anderen kirchlichen Räten wählen oder gewählt werden. Aus öffentlichen kirchlichen Vereinen wirst du ausgeschlossen.
  • Hochzeit: Eine katholische Trauung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bistums möglich.
  • Begräbnis: Ein kirchliches Begräbnis kann verweigert werden, wenn es vor dem Tod kein Zeichen der Reue gab.

Was bleibt

Die Taufe lässt sich nicht löschen. Der Katechismus sagt, dass sie ein „unauslöschliches geistliches Siegel“ hinterlässt, das keine Sünde auslöschen kann (KKK 1272). Deshalb wirst du bei einem Wiedereintritt auch nicht noch einmal getauft. Die Tür bleibt offen, von der Kirche aus gesehen.

Die Bischöfe sehen außerdem vor, dass sich deine Pfarrei nach dem Austritt mit einem Brief bei dir meldet. Darin steht ein Angebot zum Gespräch. Du musst darauf nicht antworten. Aber es ist ernst gemeint.

Was du weiterhin darfst

Niemand verbietet dir nach dem Austritt, eine Kirche zu betreten. Du kannst in jede Messe gehen, beten, eine Kerze anzünden, bei Konzerten im Dom sitzen oder zur Christmette an Heiligabend kommen. Du darfst weiter mit Katholiken befreundet sein, mit ihnen über Gott streiten und in der Bibel lesen. Auch viele Gruppen und Veranstaltungen von Gemeinden stehen allen offen, egal ob getauft oder nicht.

Wenn du bei einer Messe nicht zur Kommunion gehen darfst, kannst du trotzdem mit nach vorne gehen und die Arme vor der Brust verschränken. Das ist ein bekanntes Zeichen: Der Priester oder die Kommunionhelferin segnet dich dann meist. So machen es auch viele, die nicht katholisch sind.

Kirchenaustritt und Job bei Kirche oder Caritas

Wenn du bei einem katholischen Arbeitgeber arbeitest, etwa in einer Kita, einem Krankenhaus oder bei der Caritas, kann der Austritt Folgen für deinen Job haben. Das Dekret der Bischöfe verweist hier auf das kirchliche Arbeitsrecht. Dort gilt der Austritt bisher in der Regel als Grund, jemanden nicht einzustellen oder nicht weiter zu beschäftigen.

Der Europäische Gerichtshof hat dem am 17. März 2026 Grenzen gesetzt (Az. C-258/24). Eine Caritas-Beraterin war ausgetreten und sollte deshalb gekündigt werden, obwohl die Caritas für dieselbe Aufgabe auch evangelische Beraterinnen beschäftigte. Das Gericht entschied: Allein wegen des Austritts darf nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber für dieselbe Aufgabe auch Nichtkatholiken beschäftigt. Die Kirchenmitgliedschaft muss für die konkrete Tätigkeit wesentlich sein.

Was das für deinen Fall bedeutet, hängt von deiner Stelle ab. Wenn du bei einem kirchlichen Träger arbeitest oder eine Ausbildung dort anfangen willst, sprich vorher mit der Mitarbeitervertretung oder lass dich arbeitsrechtlich beraten.

Warum Menschen aus der Kirche austreten

Die Gründe sind so verschieden wie die Menschen. Viele stören sich an der Kirchensteuer, gerade beim ersten Gehalt. Andere haben schon lange keine Verbindung mehr zur Gemeinde, glauben nicht oder nicht mehr. Viele sind enttäuscht oder wütend über den Missbrauch in der Kirche und darüber, wie Verantwortliche ihn vertuscht haben.

Diese Wut ist berechtigt. Kinder und Jugendliche wurden von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern missbraucht, und die Institution hat viel zu oft die Täter geschützt statt die Betroffenen. Wer deshalb geht, muss sich nicht rechtfertigen.

Wir bleiben trotzdem. Nicht, weil wir das alles gut finden, sondern weil wir glauben, dass die Kirche mehr ist als ihre Fehler. Sie ist die Gemeinschaft, in der uns Jesus begegnet, in der Messe, in der Beichte, in Menschen, die mit uns glauben. Wie das in einem Land aussieht, in dem die meisten keiner Kirche angehören, beschreiben wir im Text über katholisches Leben in der Diaspora.

Manche treten auch aus, weil sie in die evangelische Kirche wechseln wollen. In Deutschland geht das nur über den Austritt beim Standesamt und die Aufnahme in der neuen Kirche. Was beide Konfessionen trennt und was sie verbindet, steht in unserem Vergleich katholisch und evangelisch.

Bevor du gehst: ein Gespräch ist keine Falle

Wenn du dir nicht ganz sicher bist, rede vorher mit jemandem. Das kann ein Priester sein, eine Gemeindereferentin, jemand aus der Hochschulseelsorge oder eine Freundin, die glaubt. Ein solches Gespräch verpflichtet dich zu nichts.

Viele denken, sie müssten sich rechtfertigen oder würden bekehrt. Gute Seelsorger machen das nicht. Sie hören zu, auch bei harten Fragen, und respektieren deine Entscheidung. Manche Menschen merken im Gespräch, dass ihre Zweifel eigentlich Fragen sind, die eine Antwort verdienen. Andere gehen danach trotzdem, aber mit klarem Kopf. Beides ist in Ordnung.

Zweifel gehören zum Glauben dazu. Das ist kein Zeichen, dass du falsch bist. Mehr dazu findest du im Text Zweifel als Anfang, nicht als Ende. Und wenn der eigentliche Grund ist, dass du dich in deiner Gemeinde allein fühlst: Das geht vielen jungen Katholiken in Thüringen so. Was dagegen hilft, steht im Text darüber, dass du mit diesem Gefühl nicht allein bist.

Wenn dich vor allem die Kirchensteuer stört, schau genau hin. Du zahlst sie nur, solange du Lohnsteuer zahlst, und sie ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar, holt also einen Teil über die Steuererklärung zurück. Das nimmt dir die Entscheidung nicht ab, aber es gehört zum ehrlichen Rechnen.

Eine Frage lohnt sich vor jedem Austritt. Gehst du, weil du nicht mehr glaubst, oder weil du keinen Ort gefunden hast, an dem Glauben lebendig ist? Das Zweite lässt sich ändern.

Wiedereintritt in die katholische Kirche: Wie geht das?

Der Weg zurück ist einfach und kostenlos. Du meldest dich bei einem Pfarrer oder im Pfarrbüro, führst ein oder mehrere Gespräche und wirst dann in einer kleinen Feier wieder aufgenommen. Eine neue Taufe brauchst du nicht.

  1. Ansprechpartner suchenAm einfachsten ist die Pfarrei an deinem Wohnort. Über unser Gemeindeverzeichnis findest du katholische Gemeinden in Thüringen.
  2. Gespräch führenEs gibt keine feste Dauer. Ihr redet darüber, warum du gegangen bist und warum du zurückkommen willst. Offene Fragen und Enttäuschungen haben dabei Platz.
  3. Unterlagen besorgenMeist brauchst du einen Taufnachweis aus der Pfarrei deiner Taufe, deine Austrittsbescheinigung und deinen Ausweis.
  4. Wiederaufnahme feiernNach der Zustimmung des Bistums sprichst du vor dem Priester und mindestens zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis. Oft passiert das in einem Gottesdienst oder im kleinen Kreis.
  5. Neu anfangenDie Pfarrei meldet die Wiederaufnahme an das Melderegister. Ab dem folgenden Monat zahlst du wieder Kirchensteuer, falls du Lohnsteuer zahlst.

Wenn du nie getauft warst oder aus einer anderen Kirche kommst, ist der Weg etwas anders. Wie du erstmals katholisch wirst, erklären wir in Katholisch werden: Wie geht das?.

Jesus erzählt vom Sohn, der sein Erbe nimmt und geht. Als er zurückkommt, läuft ihm der Vater schon von Weitem entgegen und fällt ihm um den Hals (Lk 15,20). So ist der Wiedereintritt gemeint. Kein Verhör. Ein Willkommen.

Was das für dich heißen kann

Ob du austrittst, ist deine Entscheidung. Sie verdient Ruhe und Klarheit, keinen schnellen Klick und kein schlechtes Gewissen. Ein paar Schritte helfen dabei.

  1. Trenne die Fragen. Geht es dir ums Geld, um die Institution oder um Gott? Schreib für dich auf, was genau dich stört. Oft sind das drei verschiedene Antworten.
  2. Rechne nach. Schau auf deine Lohnabrechnung, wie viel Kirchensteuer du wirklich zahlst. Bei vielen Azubis und Studierenden ist es null.
  3. Rede mit einem Menschen, bevor du mit dem Standesamt redest. Ein Gespräch mit einem Seelsorger oder einer gläubigen Freundin kostet nichts und nimmt dir nichts.
  4. Such dir Leute, mit denen Glauben lebendig ist. In der Runde treffen sich junge Leute aus Thüringen, die ähnliche Fragen haben. Mitlesen ist okay.
  5. Wenn du gehst, geh mit klarem Kopf. Heb die Bescheinigung auf, und wisse: Die Tür bleibt offen.

Du musst heute nichts entscheiden. Aber du darfst die Frage ernst nehmen, denn es geht um mehr als 9 Prozent Steuer.

Häufige Fragen

Was bin ich nach dem Kirchenaustritt?

Für den Staat bist du danach ohne Religionszugehörigkeit, auf der Lohnabrechnung steht bei der Konfession nichts mehr. Für die katholische Kirche bleibst du ein getaufter Mensch, denn die Taufe lässt sich nach ihrer Lehre nicht rückgängig machen. Sie sieht dich aber als jemanden, der sich bewusst von der Gemeinschaft getrennt hat. Deshalb ruhen viele Rechte, etwa der Empfang der Sakramente oder das Patenamt, bis du wieder eintrittst.

Muss ich meinem Arbeitgeber den Kirchenaustritt melden?

In der Regel nicht. Das Standesamt gibt den Austritt an die Meldebehörde weiter, von dort gelangt er in deine elektronischen Lohnsteuerdaten, die dein Arbeitgeber abruft. Das kann ein, zwei Abrechnungen dauern. Behalte die Austrittsbescheinigung trotzdem gut auf. Wenn noch Kirchensteuer abgezogen wird, obwohl der Austritt länger zurückliegt, kannst du damit beim Finanzamt die Erstattung beantragen.

Bin ich Kirchenmitglied, obwohl ich nie Kirchensteuer gezahlt habe?

Ja. Mitglied der katholischen Kirche wirst du durch die Taufe, nicht durch die Steuer. Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du Lohn- oder Einkommensteuer zahlst. Viele Schülerinnen, Studierende und Azubis zahlen deshalb keinen Cent und sind trotzdem Mitglied. Wenn du als Kind katholisch getauft wurdest und nie ausgetreten bist, gehörst du also dazu, auch wenn du seit Jahren keine Kirche von innen gesehen hast.

Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Taufpate werden?

Nein, nicht in der katholischen Kirche. Das Dekret der Deutschen Bischofskonferenz schließt Ausgetretene vom Tauf- und Firmpatenamt aus. Der Grund: Pate soll jemand sein, der das Kind im Glauben und in der Gemeinschaft der Kirche begleitet. Wenn dir ein Patenamt wichtig ist, sprich früh mit der Pfarrei. Oft lässt sich der Wiedereintritt noch vor der Taufe des Kindes regeln, dann steht dem Patenamt nichts mehr im Weg.

Kann ich nach dem Austritt kirchlich heiraten?

Grundsätzlich ja, aber nicht ohne Weiteres. Wenn du ausgetreten bist, braucht die katholische Trauung eine ausdrückliche Erlaubnis des Bistums. Dafür musst du versprechen, deinen Glauben nicht aufzugeben, und zusagen, dich um eine katholische Erziehung der Kinder zu bemühen. Die Pfarrei, in der ihr heiraten wollt, kennt den Weg. Viele Paare nutzen die Zeit der Ehevorbereitung, um gleich wieder einzutreten.

Bekomme ich nach dem Kirchenaustritt ein kirchliches Begräbnis?

Das kann verweigert werden. Nach dem Dekret der Bischofskonferenz ist ein kirchliches Begräbnis möglich, wenn der Verstorbene vor dem Tod ein Zeichen der Reue gezeigt hat, sonst kann es versagt werden. In der Praxis entscheidet die Pfarrei im Gespräch mit den Angehörigen. Wenn dir das wichtig ist, sag es deiner Familie früh, oder kläre die Frage lieber zu Lebzeiten mit einem Seelsorger.

Erfährt meine Pfarrei von meinem Austritt?

Ja. Der Austritt wird über das Meldewesen an die Kirche weitergegeben und im Taufbuch der Pfarrei vermerkt, in der du getauft wurdest. Die Bischöfe sehen vor, dass sich die Pfarrei danach mit einem Brief bei dir meldet und ein Gespräch anbietet. Das ist keine Pflicht für dich. Du kannst antworten, das Gespräch suchen oder den Brief einfach liegen lassen.

Kann ich aus der Kirche austreten und trotzdem Christ bleiben?

Glauben kann dir niemand wegnehmen, und die Taufe bleibt gültig. Die katholische Kirche sagt aber klar: Christsein ist kein Privatprojekt, sondern gehört in eine Gemeinschaft. Der Austritt ist in ihren Augen eine bewusste Trennung von dieser Gemeinschaft, auch wenn du innerlich weiter glaubst. Wenn du gläubig bist und nur mit der Kirchensteuer oder einzelnen Entscheidungen haderst, lohnt sich vorher ein Gespräch.

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